Datenschutzbestimmungen fur Yu-Gi-Oh! ONLINE

Verwaltung und Verwendungszwecke personlicher Benutzerdaten

  1. Das Unternehmen kann personliche Benutzerdaten aufzeichnen, um Dienste fur die offizielle Yu-Gi-Oh!-ONLINE-Internetseite (im folgenden ?die offizielle Seite“) bzw. fur die Yu-Gi-Oh!-ONLINE-Software (im folgenden ?die Software“) anbieten zu konnen. Zum Schutze personlicher Benutzerdaten ernennt das Unternehmen interne Datenschutzbeauftragte, die einen angemessenen Umgang mit den Daten gewahrleisten sollen.
  2. Um zu vermeiden, dass personliche Benutzerdaten nach ausen dringen oder unberechtigt von ausen eingesehen werden konnen, wird das Unternehmen die Daten so lange wie notig unter strengen Auflagen aufbewahren. Dabei werden in angemessenem und angebrachtem Umfang Sicherheitsmasnahmen getroffen, die jeglichen unberechtigten oder unangemessenen Zugriff durch Dritte ausschliesen.
  3. Das Unternehmen kann personliche Benutzerdaten verwenden, wenn dies notig ist, um Dienste uber die offizielle Seite oder die Software anbieten zu konnen (zu Zwecken des Identitatsnachweises), um auf Mitteilungen und Anfragen durch den Benutzer eingehen zu konnen sowie zu Zwecken der Erstellung statistischer Materialien im Sinne von Marktforschung, Datenanalysen und anderen Methoden oder Formaten, bei denen eine Identifikation nicht moglich ist (im folgenden zusammenfassend ?die genannten Zwecke“). Soweit der Benutzer nicht gesondert sein Einverstandnis dazu gegeben hat, werden wir seine Daten nicht zu anderen Zwecken verwenden.
  4. Falls die Notwendigkeit entsteht, personliche Benutzerdaten uber den Bereich der oben genannten Zwecke hinaus zu benutzen, so kundigt das Unternehmen die neuen Zwecke im Voraus an.

Veroffentlichung, Erkundigung, Veranderung etc. von Benutzerdaten

  1. Das Unternehmen kann personliche Benutzerdaten in den folgenden Fallen Dritten zuganglich machen.
    Wenn dies notwendig ist, da das Unternehmen die gesetzliche Pflicht hat, Veroffentlichungsersuchen von Behorden und anderen offentlichen Organisationen nachzukommen.
    Wenn dies nach Ermessen des Unternehmens notig ist, um Leben, korperliche Unversehrtheit, Freiheit, Vermogen, Recht und Ehre des Unternehmens, seiner Verbundunternehmen, anderer Benutzer oder Dritter zu schutzen.
    Wenn es nach Ermessen des Unternehmens notig ist, die Daten registrierter Benutzer Dritten zuganglich zu machen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit den genannten Zwecken beauftragt hat.

  2. Wenn der Benutzer sich uber seine personlichen Daten erkundigen oder deren Loschung verlangen will, oder wenn sich die Daten des Benutzers geandert haben, so ist nach gesondert beschriebenem Verfahren beim Unternehmen ein entsprechender Antrag zu stellen. Das Unternehmen ist bemuht, diesen Antragen sofort zu entsprechen.